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Transport zum Impfzentrum

Der GKV-Spitzenverband hat den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Fahrtkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel für anspruchsberechtigte Versicherte für Impfungen im Impfzentrum zu übernehmen. Sofern der Patient nach der „Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V“ (Krankentransport-Richtlinie) einen grundsätzlichen Anspruch auf Verordnung von Krankenfahrten bzw. (nicht qualifizierten) Krankentransporten hat, kann die Verordnung einer Krankenbeförderung für die Hinfahrten zum Impfzentrum und die Rückfahrten in die Häuslichkeit ausgestellt werden. Für Fahrten mit einem Privatfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln kann keine Verordnung auf Muster 4 ausgestellt werden.

Bitte fragen Sie zunächst bei der Krankenkasse nach, ob die Kosten für die Krankenbeförderung zum Impfzentrum übernommen werden, füllen Sie dann das folgende Formular aus.

COVID-19-Impfung / Corona-Impfstoff Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus und Hinweise zum Ablauf und der Reihenfolge finden Sie hier auf dieser Informationsseite.