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Arztpraxis Spieren & Kollegen - Hausarztpraxis - 316804097 5584510524977485 203713164128261907 n.jpg? nc cat=107&ccb=1 7& nc sid=caaa8d& nc ohc=foNTjpy6sDUAX89 Xif& nc ht=scontent iad3 1

Ab dem 30. November 2022 wird die Test- und Quarantäneverordnung in NRW angepasst.

🔵 Bei positivem Testergebnis fünf Tage Isolierung: Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt.

🔵 Bei positivem Selbsttest immer offizieller Kontrolltest: Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung ist kostenfrei – Termine erhalten Sie weiterhin über www.spieren.de/testenlassen. Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung.

🔵 Tag der Testung wird nicht mitgerechnet: Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.

🔵 Negativer Test bei Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen: Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

🔵 Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.

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