Wir freuen uns sehr 😊
Dieses Mal im Rahmen des Tertials seines Praktischen Jahres, d.h. für vier Monate.
Das innerhalb der „Allgemeinmedizin“ abgeleistete Tertial des Praktischen Jahres kann gemäß § 44a Abs. 2 des Heilberufsgesetzes Nordrhein-Westfalen auf die Weiterbildungszeit zum Facharzt für Allgemeinmedizin angerechnet werden.
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