Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter in die Situation kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht können Sie für diesen Fall vorsorgen.
Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Ein Testament regelt dagegen ausschließlich, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll.
Wir unterstützen Sie bei medizinischen Fragen rund um die Erstellung Ihrer Patientenverfügung. Diese Beratung ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

