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Attest für Impfung

Personen mit bestimmten Vorerkrankungen erhalten vorrangig eine Corona-Schutzimpfung. Diese Personen gehören laut Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums zu den Gruppen 2 „hohe Priorität“ und 3 „erhöhte Priorität“. Sie benötigen ein ärztliches Attest als Nachweis, dass eine in der Coronavirus-Impfverordnung genannten Erkrankung besteht. Hiermit erhalten Sie dann eine vorgezogene Corona-Schutzimpfung, sobald die Impfung für die Gruppe 2 bzw. 3 freigegeben ist.

Sie haben hier die Möglichkeit ein entsprechendes Attest anzufordern. Bitte wählen Sie die zutreffende(n) Erkrankunge(n) aus und senden Sie uns ggf. Arztberichte und Befunde zu. Nach Prüfung Ihrer Angaben senden wir Ihnen dies auf dem Postweg zu.

COVID-19-Impfung / Corona-Impfstoff Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus und Hinweise zum Ablauf und der Reihenfolge finden Sie hier auf dieser Informationsseite.