Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung muss die weitere Versorgung vorbereitet werden. Genau dafür gibt es das Entlassmanagement. Es soll sicherstellen, dass wichtige Informationen, notwendige Medikamente, Verordnungen und weitere Unterstützung rechtzeitig organisiert werden. Zuständig dafür ist zunächst die Einrichtung, aus der Sie entlassen werden. Bitte fragen Sie deshalb bereits vor der Entlassung gezielt nach, welche Unterlagen, Rezepte oder Verordnungen Sie für die Zeit danach benötigen.
Wie geht es nach Krankenhaus oder Reha weiter?
Diese Leistungen sollen bereits im Rahmen des Entlassmanagements organisiert werden. Fragen Sie vor Ihrer Entlassung gezielt nach, wenn Unterlagen oder Verordnungen fehlen
- Arzneimittelverordnung (Medikamente) – bis zu 7 Tage, kleinste Packungsgröße
- Entlassungs-/Arztbericht – Krankenhausärzte müssen den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Therapie des Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung informieren.
- Medikationsplan – Krankenhausärzte müssen den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über Änderungen der bei Krankenhausaufnahme bestehenden Medikation informieren.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung, AU)
- Heilmittelverordnung – z.B. Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie, u.a.
- Verordnung von Hilfsmitteln – z.B. Rollstuhl, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, u.a.
- Verordnung von häuslicher Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Kurzzeitpflege
- Verordnen von Krankenbeförderung – einmalig am Entlassungstag
Checkliste vor Ihrer Entlassung: Haben Sie erhalten?
- Entlassungsbrief
- aktuellen Medikationsplan
- ausreichend Medikamente für die ersten Tage
- notwendige Rezepte
- Krankschreibung
- Verordnungen für Physiotherapie, Pflege oder Hilfsmittel
- Informationen zur weiteren Behandlung
- ggf. Termine für notwendige Kontrollen
Nach der Entlassung begleiten wir Ihre weitere Behandlung gerne. Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Termin in unserer Praxis, idealerweise sobald Ihr Entlassungstermin feststeht. Das geht ganz einfach über www.spieren.de/termin. Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit oder senden Sie diese bereits vorab an uns über www.spieren.de/dokumente. Je vollständiger die Informationen vorliegen, desto besser können wir die weitere Versorgung vorbereiten.
Weiterführende Informationen zum Entlassmanagement finden Sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Häufige Missverständnisse rund um die Entlassung
„Dafür müssen Sie erst zum Hausarzt.“ – Notwendige Verordnungen und Bescheinigungen sind Bestandteil des Entlassmanagements. Erster Ansprechpartner dafür ist das Krankenhaus oder die Reha-Einrichtung, aus der Sie entlassen werden.
„Den Entlassungsbrief bekommen Sie später.“ – Am Entlasstag sollten Sie einen Bericht über Ihre Behandlung erhalten. Dazu gehört auch ein Abschlussgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt.
„Die Medikamente erhalten Sie beim Hausarzt.“ – Notwendige Medikamente für die erste Zeit nach der Entlassung gehören zum Entlassmanagement. Das Krankenhaus kann Ihnen dafür Medikamente oder Rezepte mitgeben.
„Physiotherapie oder Pflege organisieren wir später.“ – Notwendige Verordnungen für Physiotherapie, Pflege oder Hilfsmittel sind ebenfalls Bestandteil des Entlassmanagements. Klären Sie diese Punkte möglichst vor Ihrer Entlassung direkt mit der Einrichtung.
„Das mit der elektronischen Patientenakte machen nur Praxen.“ – Auch Krankenhäuser sind zur Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichtet. Wichtige Berichte und Informationen sollten deshalb auch dort berücksichtigt werden.

