Ab Januar melden Sie sich bei Ihrem #Arbeitgeber - wie gewohnt - krank bzw. arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre #Arbeitsunfähigkeitsdaten #elektronisch bei der gesetzlichen #Krankenkasse abzurufen. Eine ausgedruckte #Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung…
Stefan Spieren01.01.2023