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Herzlich Willkommen im Team: Aline Wiethoff ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und zusätzlich Palliativ-Fachkraft. Schön, dass Du da bist. Wir freuen uns sehr! #team #arztpraxis #teampraxis #ZukunftPraxis #wirsindfürsieda #praxisspieren
Aktuelles

Herzlich Willkommen im Team: Aline Wiethoff ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und zusätzlich Palliativ-Fachkraft. Schön, dass Du da bist. Wir freuen uns sehr! #team #arztpraxis #teampraxis #ZukunftPraxis #wirsindfürsieda #praxisspieren

Herzlich Willkommen im Team: Aline Wiethoff ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und zusätzlich Palliativ-Fachkraft. Schön, dass Du da bist. Wir freuen uns sehr! #team #arztpraxis #teampraxis #ZukunftPraxis #wirsindfürsieda #praxisspieren
Stefan Spieren
01.12.2022
Ab dem 30. November 2022 wird die Test- und Quarantäneverordnung in NRW angepasst. 🔵 Bei positivem Testergebnis fünf Tage Isolierung: Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. 🔵 Bei positivem Selbsttest immer offizieller Kontrolltest: Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung ist kostenfrei – Termine erhalten Sie weiterhin über www.spieren.de/testenlassen. Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. 🔵 Tag der Testung wird nicht mitgerechnet: Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet. 🔵 Negativer Test bei Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen: Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. 🔵 Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben. #testenlassen #rücksicht #onlinebuchen #wirsindfürsieda #praxisspieren
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Ab dem 30. November 2022 wird die Test- und Quarantäneverordnung in NRW angepasst. 🔵 Bei positivem Testergebnis fünf Tage Isolierung: Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet automatisch nach fünf Tagen. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt. 🔵 Bei positivem Selbsttest immer offizieller Kontrolltest: Wer einen positiven Selbsttest hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich nachtesten zu lassen. Diese Kontrolltestung ist kostenfrei – Termine erhalten Sie weiterhin über www.spieren.de/testenlassen. Ist das Ergebnis des Kontrolltests negativ, besteht keine Verpflichtung zur Isolierung. 🔵 Tag der Testung wird nicht mitgerechnet: Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählt der erste volle Tag der Absonderung als Tag 1 der Isolierung, d.h. der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet. 🔵 Negativer Test bei Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen: Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt ein Tätigkeitverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. 🔵 Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben. #testenlassen #rücksicht #onlinebuchen #wirsindfürsieda #praxisspieren

Ab dem 30. November 2022 wird die Test- und Quarantäneverordnung in NRW angepasst. 🔵 Bei positivem Testergebnis fünf Tage Isolierung: Wer positiv auf eine Coronainfektion getestet wurde, muss grundsätzlich fünf…
Stefan Spieren
24.11.2022