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Telefon-AU

Für bis zu fünf Tage kann nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt werden, ohne dass Sie in die Praxis kommen müssen. Die Regelung gilt für Patientinnen und Patienten, die in unserer Praxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist außerdem, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Wenn Sie länger als fünf Kalendertage arbeitsunfähig erkrankt sind, buchen Sie einen Termin online.

Da Sie einen Termin in der Videosprechstunde vereinbart haben, nehmen Sie diesen bitte wahr. Die Anforderung einer Telefon-AU ist nicht erforderlich.

Die Regelung zur Telefon-AU sieht vor, dass diese nur erfolgen kann, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist.

Ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können wir Ihnen auch bis zu drei Tage rückwirkend ausstellen. Sie müssen daher nicht zwingend am gleichen Tag einen Termin in der Videosprechstunde vereinbaren.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne zu uns in die Praxis - wir helfen Ihnen gerne!
Wenn Sie technische Probleme haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Digitaltraining über www.spieren.de/digitaltraining - wir helfen Ihnen gerne!
Mit der Regelung Telefon-AU ist es möglich, dass Ärzte Patienten für bis zu fünf Kalendertage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dies gilt nur, wenn keine schweren Symptome vorliegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde über www.spieren.de/termin

z.B. Kopfschmerzen, Halsschmerzen, laufende Nase, etc.

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