Für bis zu fünf Tage kann nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigt werden, ohne dass Sie in die Praxis kommen müssen. Die Regelung gilt für Patientinnen und Patienten, die in unserer Praxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist außerdem, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Wenn Sie länger als fünf Kalendertage arbeitsunfähig erkrankt sind, buchen Sie einen Termin online.