Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, „Krankschreibung“) kann nur nach ärztlicher Beurteilung ausgestellt werden. Dafür ist ein persönlicher Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt erforderlich. Die Bescheinigung bestätigt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und muss den medizinischen Anforderungen entsprechen. Sie kann nur für den Zeitraum ausgestellt werden, in dem eine Erkrankung die Arbeitsfähigkeit tatsächlich einschränkt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für die Ausstellung einer Krankschreibung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.
Arbeitsunfähigkeit / Krankschreibung
Eine Krankschreibung per Telefon ist für bis zu fünf Kalendertage möglich, wenn keine schweren Symptome vorliegen. Voraussetzung ist, dass Sie Patientin oder Patient unserer Praxis sind und keine Videosprechstunde genutzt werden kann. Die telefonische AU dient der kurzfristigen Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit, ersetzt aber keine ärztliche Untersuchung. Bei anhaltenden Beschwerden oder einer längeren Erkrankung buchen Sie bitte einen Termin in unserer AU-Sprechstunde.
Eine Krankschreibung per Telefon ist nur in bestimmten Fällen möglich und gilt ausschließlich für leichte Erkrankungen, die keine körperliche Untersuchung erfordern. Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Beschwerden schwerfällt, die Praxis aufzusuchen, empfehlen wir vorrangig die Videosprechstunde. Eine telefonische AU kann nur ausgestellt werden, wenn diese Option nicht genutzt werden kann.
Für die telefonische Krankschreibung ist es wichtig, dass Sie durchgehend erreichbar sind, da wir keinen festen Rückruftermin vergeben. Je nach Praxisablauf kann der Rückruf auch erst am Folgetag erfolgen. Sollte sich während des Gesprächs herausstellen, dass eine genauere Untersuchung erforderlich ist oder sich Ihr Zustand verschlechtert, bitten wir Sie, einen Termin in unserer AU-Sprechstunde vor Ort zu vereinbaren.
Da die telefonische AU eine Ausnahme darstellt, empfehlen wir, sich frühzeitig um eine passende Terminoption zu kümmern. Die persönliche Vorstellung in der Praxis bleibt die beste Wahl, insbesondere wenn eine Verlängerung absehbar ist. Kurzfristig stehen in der Regel auch Videosprechstunden zur Verfügung.