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Arbeitsunfähigkeit / Krankschreibung

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, „Krankschreibung“) kann nur nach ärztlicher Beurteilung ausgestellt werden. Dafür ist ein persönlicher Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt erforderlich. Die Bescheinigung bestätigt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und muss den medizinischen Anforderungen entsprechen. Sie kann nur für den Zeitraum ausgestellt werden, in dem eine Erkrankung die Arbeitsfähigkeit tatsächlich einschränkt. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für die Ausstellung einer Krankschreibung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Die AU-Sprechstunde vor Ort ist die empfohlene Option für eine Krankschreibung, insbesondere für die erste Beurteilung. Termine stehen in der Regel täglich zur Verfügung. Wenn eine Verlängerung absehbar ist, buchen Sie bitte frühzeitig einen Termin, um eine reibungslose Planung zu ermöglichen und andere Sprechstundenkapazitäten nicht unnötig zu blockieren.
Die AU per Videosprechstunde bietet eine flexible Möglichkeit, eine Krankschreibung zu erhalten, ohne in die Praxis kommen zu müssen. Sie eignet sich für leichtere Erkrankungen, die keine körperliche Untersuchung erfordern. Falls sich die Beschwerden verschlimmern, empfehlen wir, frühzeitig einen Termin in der AU-Sprechstunde vor Ort zu vereinbaren.

Eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich – und ausschließlich bei leichten Beschwerden für maximal fünf Kalendertage. Voraussetzung ist, dass Sie bereits bei uns in ärztlicher Betreuung sind und keine persönliche oder videobasierte Konsultation erforderlich ist. Ein genereller Anspruch auf eine telefonische AU besteht nicht. Wenn eine Video- oder Vor-Ort-Sprechstunde möglich ist, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Bitte nutzen Sie vor Ihrer Anfrage unser Einschätzungstool: Es hilft Ihnen, die Dringlichkeit Ihrer Beschwerden realistisch einzuschätzen – und erleichtert Ihnen die Entscheidung, ob ein Anruf zur Telefon-AU überhaupt sinnvoll ist. Das Ergebnis des Tools wird nicht an uns übermittelt, sondern dient ausschließlich Ihrer eigenen Orientierung. Jetzt einschätzen – hier tippen / klicken!

Bitte beachten Sie: Wenn wir Ihnen eine Alternative wie eine Video- oder Vor-Ort-Sprechstunde anbieten, ist diese wahrzunehmen. Ein genereller Anspruch auf eine telefonische AU besteht nicht. Der Rückruf erfolgt je nach Praxisablauf, teils auch erst am Folgetag. Während des Gesprächs kann sich ergeben, dass eine persönliche Vorstellung erforderlich ist. In diesem Fall bitten wir um Terminbuchung in unserer AU-Sprechstunde.

Rückruf für Telefon-AU anfordern
Da Sie einen Termin in der Videosprechstunde vereinbart haben, nehmen Sie diesen bitte wahr. Die Anforderung einer Telefon-AU ist nicht erforderlich.

Die Regelung zur Telefon-AU sieht vor, dass diese nur erfolgen kann, wenn eine Videosprechstunde nicht möglich ist.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) können wir Ihnen auch rückwirkend für bis zu drei Tage ausstellen. Sie müssen daher nicht zwingend am selben Tag einen Termin in der Videosprechstunde wahrnehmen. Da wir die Terminvergabe flexibel an die Nachfrage anpassen und auch kurzfristig Termine abgesagt werden, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig in das Buchungssystem zu schauen – oft werden neue Zeitfenster freigegeben oder kurzfristig wieder verfügbar. Bitte beachten Sie: Eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit ist kein Grund für eine telefonische Krankschreibung.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne zu uns in die Praxis - wir helfen Ihnen gerne!
Wenn Sie technische Probleme haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Digitaltraining über www.spieren.de/digitaltraining - wir helfen Ihnen gerne!
Mit der Regelung Telefon-AU ist es möglich, dass Ärzte Patienten für bis zu fünf Kalendertage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dies gilt nur, wenn keine schweren Symptome vorliegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in der Sprechstunde über www.spieren.de/termin

z.B. Kopfschmerzen, Halsschmerzen, laufende Nase, etc.

Hinweis: Wenn wir Ihnen eine Alternative wie eine Video- oder Vor-Ort-Sprechstunde anbieten, ist diese wahrzunehmen. Ein genereller Anspruch auf eine telefonische AU besteht nicht.

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