Sie haben über www.spieren.de/corona-attest die Möglichkeit ein Attest anzufordern. Nach Prüfung Ihrer Angaben senden wir Ihnen das Attest auf dem Postweg zu.
Bitte beachten Sie, dass nur Personen mit Erkrankungen im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 bzw. von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung berechtigt sind.
#priorisierung #coronaimpfung #chronischkrank #attest