Skip to main content

Corona

Wir führen in der Praxis Corona-Schutzimpfungen und Testungen von Patienten auf Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch. Bitte buchen Sie Ihren Termin sowohl zur Impfung als auch zur Testungen online. Lesen bitte die Informationen auf dieser Seite durch, Sie finden hier Antworten auf die häufigsten Fragen.

Corona-Schutzimpfung

Wer kann in der Praxis geimpft werden?

Jeder ab 5 Jahren kann in der Praxis geimpft werden. Es gibt nur sehr wenige medizinische Gründe, die aktuell gegen eine Coronaimpfung sprechen – hierzu zählen: Kinder jünger als 5 Jahre, akute Infektionen mit Fieber und mehr als 38°C Temperatur (hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden), Schwangerschaft vor dem 2. Trimenon, Allergien gegen Impfstoff-Bestandteile.

Wie erhalte ich einen Termin zur Impfung?

Ihren Impftermin buchen Sie bitte online über www.spieren.de/impftermin-buchen. Kapazitäten geben wir immer erst dann frei, wenn uns die tatsächlich verfügbare Impfstoffmenge bekannt ist. Schauen Sie daher bitte regelmäßig nach. Wir behalten uns vor, Termine abzusagen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn Doppelbuchungen durch Sie erfolgen sollten. An bestimmten Tagen ist die Impfung auch ohne Termin möglich – dies geben wir separat bekannt.

Wann sollten weitere Impfungen bzw. Auffrischungs(Booster)impfungen erfolgen?

Folge-Impftermine buchen Sie bitte selbst online über www.spieren.de/coronaimpfung. Die zweite Impfung erfolgt je nach Impfstoff in einem vorgegebenen Zeitraum (3-6 Wochen bei Comirnaty® von BioNTech, 4-6 Wochen bei Spikevax® von Moderna). Auffrischungs(Booster)impfungen bieten wir für alle Personen ab 12 Jahren an.

Die STIKO empfiehlt Auffrischimpfungen zur Zeit für Bewohner und Betreute in Pflegeheimen, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Immunschwäche und mit einem Abstand von 6 Monaten auch für das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Wenn Sie jünger als 60 Jahre sind und für sich eine Auffrischimpfung in Erwägung ziehen, weil z.B. Angehörige schützen wollen, erhalten Sie diese bei uns auf Wunsch.

Sind zusätzliche oder vorzeitige Coronaimpfungen möglich?

Personen, die nach einer Impfung kaum Antikörper bilden, können auch früher oder zusätzlich geimpft werden. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Entscheidung – abhängig vom jeweilig aktuellen Stand der Wissenschaft. Ein fester Grenzwert, ab wann eine zusätzliche Boosterung erfolgen sollte, ist aktuell nicht bekannt.

Wenn Sie eine frühere oder zusätzliche Coronaimpfung wünschen, kann in der Regel vier Wochen nach der letzten Impfung eine Antikörperbestimmung erfolgen. Auf Wunsch führen wir die Bestimmung neutralisierender Antikörper gegen SARS-CoV-2 durch, die Bestimmung ist momentan keine Kassenleistung. Einen Termin zu Bestimmungen buchen Sie über www.spieren.de/nab

Können wir gemeinsam zum Termin kommen? Können Termine zusammengelegt werden?

Wenn Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner oder Ihre Begleitung am gleichen Tag einen Corona-Impftermin haben, dann kommen Sie gerne zum jeweils früheren Termin gemeinsam. Geben Sie uns bitte in der Praxis vor Ort kurz einen Hinweis.

Welche Impfstoffe werden in der Praxis verwenden?

In Deutschland sind verschiedene Impfstoffe zugelassen, in der Praxis verwenden wir aktuell den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech, den Impfstoff Spikevax® von Moderna – ggf. auch weitere Impfstoffe, diese finden Sie in der online-Terminvereinbarung. Detail-Informationen zu allen Impfstoffen finden Sie auf den Internetseiten der KVWL. Die Verfügbarkeit der jeweiligen Impfstoffe ist im Rahmen der online-Buchung ersichtlich.

Selbstverständlich verimpfen wir die sog. neuen, angepassten Impfstoffe, sobald uns diese zur Verfügung stehen – dies hängt von der jeweiligen Verfügbarkeit bzw. Lieferung ab.

Geimpft mit Impfstoff von Johnson & Johnson - was muss ich beachten?

Mit Änderungen der Corona-Schutzverordnung in NRW sind ab 16.01.22 immer drei Impfungen bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe für den Status geboostert erforderlich. Dies gilt insbesondere auch für den Impfstoff von Johnson & Johnson, für den bisher nur zwei Impfungen nötig waren. Die Erstimpfung mit Johnson & Johnson plus eine weitere Impfung reicht nicht mehr aus, wenn die zweite Impfung mehr als 90 Tage her ist.

Wie bei allen verwendeten Impfstoffen nimmt auch hier der Impfschutz mit der Zeit ab, so dass ebenso zu einer Boosterimpfung ab 3 Monate nach zweiter Impfung geraten wird.

Bitte beachten Sie, dass andere Bundesländer andere Regelungen haben (können).

Kann ich mir den Impfstoff aussuchen?

Sie erhalten grundsätzlich einen für Ihre individuelle Situation empfohlenen Impfstoff. Dies immer nach entsprechender Verfügbarkeit – die Verfügbarkeit der jeweiligen Impfstoffe ist im Rahmen der online-Buchung ersichtlich. Eine Wunsch-Auswahl des Impfstoffs ist nicht vorgesehen.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Bringen Sie bitte Ihre Versicherungskarte und/oder ein Ausweisdokument mit. Bitte füllen Sie das Formular unter www.spieren.de/aufklaerung aus, dort finden Sie die Informations- und Aufklärungsunterlagen in digitaler Form. Sie müssen nichts ausdrucken. In der Praxis unterschreiben Sie die Unterlagen und erhalten eine Kopie per eMail.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Die Impfung wird per Stempel in den Impfausweis eingetragen. Sie erhalten ebenfalls direkt nach der Impfung eine digitale Impfbescheinigung per eMail mit fortgeschrittener elektronischer Signatur. Neben der elektronischen Signatur finden Sie auf der digitalen Impfbescheinigung auch eine sichtbare Unterschrift, zudem in der PDF-Datei eine Zertifizierung durch AmbulApps GmbH von D-TRUST. Den QR-Code und das digitale Impfzertifikat erhalten Sie ebenfalls per eMail – bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nur verzögert möglich ist.

Da die Dokumentation in Ihrem Impfausweis mit einem individuellen Tages- und Chargenstempel erfolgt, ist ein Aufkleber nicht erforderlich. Die von uns ausgestellte zusätzliche Impfbescheinigung dient als sog. Begleitdokumentation – so können Sie zusätzlich nachweisen wo, wann und womit Ihre Corona-Schutzimpfung erfolgt ist. Bitte bewahren Sie diese Dokumente gut auf, mit Hilfe der Impfbescheinigung kann die Corona-Schutzimpfung jederzeit durch eine(n) Ärztin/Arzt oder eine(n) Apotheker(in) in den Impfpass nachgetragen werden. Alternativ können Sie auch einen Termin bei uns vereinbaren.

Muss ich einen Abstand zur anderen Impfungen einhalten?

Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Impfungen ist kein Impfabstand mehr erforderlich. D.h. die Corona-Schutzimpfung kann auf Wunsch gleichzeitig mit z.B. der Grippeschutzimpfung erfolgen. Dafür hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) ausgesprochen, ein Abstand von 14 Tagen – wie bisher empfohlen – ist somit nicht mehr erforderlich. Die jeweiligen Injektionen erfolgen an unterschiedlichen Oberarmen. Bei einer gleichzeitigen Anwendung können Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten, jedoch wird nicht regelhaft davon ausgegangen.
Sprechen Sie uns in der Praxis an, wenn Sie eine Grippeimpfung zu Ihrer Corona-Schutzimpfung wünschen – eine zusätzliche Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Hinweise zur Corona-Antikörperbestimmung

Die Antikörperbestimmung sollte nicht als Entscheidungsgrundlage vor einer COVID-19-Impfung durchgeführt werden. Ebenso soll keine routinemäßig Kontrolle bei immunkompetenten Personen erfolgen, da eine individuelle Aussage über die Dauer der Immunität nicht möglich ist.

Es existiert bisher kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Wie schnell und wie stark der Titer fällt und ab welchem Wert eine Auffrischimpfung empfehlenswert sein könnte, ist noch nicht geklärt. Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann, ist unsicher; auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (z.B. Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.

Für Personen, bei denen eine unklare immunologische Reaktionsfähigkeit auf eine Impfung besteht (u.a. Transplantierte, onkologische oder hämatologische Patienten) kann in der Regel frühestens vier Wochen nach der Impfung eine Antikörperbestimmung sinnvoll sein, um ein Ansprechen auf die Impfung zu überprüfen.

Auf Wunsch führen wir die Bestimmung neutralisierender Antikörper gegen SARS-CoV-2 durch, die Bestimmung ist momentan keine Kassenleistung. Einen Termin zu Bestimmungen buchen Sie über www.spieren.de/nab

Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?

Ungeimpften Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird eine Impfung ab 4 Wochen nach Ende der COVID-19-Symptome empfohlen.

Auffrischimpfungen bei Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen in der Regel 6 Monate nach der vorangegangenen Impfung erfolgen.

Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von 6 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

Kinder und Jugendliche

Wir impfen auch Kinder und Jugendliche. Der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech wird in der Praxis an Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 5 Jahren verimpft. Wenn eine Impfung gewünscht ist, ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten bei Kindern unter 16 Jahren in die Praxis zum Aufklärungsgespräch zwingend erforderlich, zudem füllen Sie bitte vorher das Formular unter www.spieren.de/aufklaerung aus, dort finden Sie auch zusätzliche Informationen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen. Einen Termin buchen Sie bitte über www.spieren.de/coronaimpfung.

Bitte buchen Sie für jedes Kind einen einzelnen Termin. Weitere Familienmitglieder können Sie in Ihrem samedi-Konto jederzeit hinzufügen, ein separates Konto für jedes Familienmitglied ist nicht erforderlich. Informationen zum Familienkonto finden Sie hier.

Schwangere und Stillende

Wir führen auch bei Schwangeren und Stillenden Corona-Schutzimpfungen durch. Seit dem 10.09.2021 spricht die STIKO eine COVID-19-Impfempfehlung für bisher nicht oder unvollständig geimpfte Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie für nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs aus. Bei uns kommt dafür der Impfstoff Comirnaty® von BioNTech zum Einsatz.

Terminverschiebungen / -absagen

Terminverschiebungen sind nur in begründeten Einzelfällen aus zwingenden Gründen möglich. Dies kann zum Beispiel ein Krankenhaus-/Reha-Aufenthalt, Gerichtstermin o.ä. sein. Einen entsprechenden Nachweis senden Sie uns bitte über www.spieren.de/dokument und zusätzlich eine Nachricht mit Hinweis zu diesem Nachweis über www.spieren.de/kontakt. Anfragen zu Terminverschiebungen können nur bearbeitet werden, wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind. Urlaubsreisen als Grund für eine Terminverschiebung können wir nicht berücksichtigen.

Terminabsagen sind ausschließlich über den entsprechenden Link in der Terminbestätigungs-eMail oder über Ihr samedi-Konto möglich. Absagen per eMail, über unser Kontaktformular oder in anderer Form sind nicht möglich und können von uns nicht bearbeitet werden.

Impfbescheinigung, Impfzertifikat (QR-Code) und Impfausweis

Die Impfbescheinigung erhalten Sie unmittelbar nach der Impfung per eMail, das Impfzertifikat ist nicht mehr erforderlich.

Impfausweis - Original oder Fälschung?

Personen, die wir impfen, erhalten eine zusätzliche Impfbescheinigung, welche durch uns per eMail versendet wird. Diese Impfbescheinigung ist digital signiert, zudem erhält diese auch eine sichtbare Unterschrift. Sofern es Zweifel an einem Impfausweiseintrag gibt, kann dieser mit der Impfbescheinigung belegt bzw. überprüft werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Krankschreibung") / Quarantäne

Wenn Sie positiv auf Corona getestet wurden, erkrankt sind und Symptome haben, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn Sie ohne Symptome positiv getestet wurden oder sich in durch das Gesundheitsamt angeordneter Quarantäne ohne Symptome befinden, ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht möglich.

Medikament zur Behandlung von COVID-19

In Deutschland sind Medikament zur Behandlung von COVID-19 zugelassen. Die Verordnung erfolgt nach ärztlicher Prüfung und in Abwägung der individuellen Risiken- und Nebenwirkungen. Eine prophylaktische Behandlung ist nicht vorgesehen.

Abhängig vom Wirkstoff liegen unterschiedliche Kriterien für die Anwendung vor, hierzu zählen u.a. die Symptomatik, das Alter, das Vorliegen von Risikofaktoren und die Berücksichtigung von Arzneimittelwechselwirkungen. Eine Aussage zu Nebenwirkungen der neu zugelassenen Präparate ist aktuell nur begrenzt möglich.

Medikament zur Behandlung von COVID-19 sind kein Ersatz für Impfungen. Verzichten Sie aufgrund der Verfügbarkeit nicht auf Corona-Schutzimpfungen.

Wo kann ich parken?

Bitte beachten Sie die Parkhinweise vor Ort und nutzen Sie die ausgewiesenen Parkflächen, folgen Sie der Beschilderung. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf unsere Nachbarn und parken nicht auf dem Bürgersteig. Eine Übersicht mit Parkmöglichkeiten finden Sie unter www.spieren.de/impftermin-parken.

Entstehen für die Coronaschutzimpfung Kosten?

Für die Coronaschutzimpfung entstehen grundsätzlich keine Kosten. Eine Impfung ist auch ohne gültigen Versicherungsschutz möglich. Die Fairness-Kaution wird nur einbehalten, wenn Sie Ihren Termin ohne Absage nicht wahrnehmen.

Fairness-Kaution

Um der Problematik bei vergangenen Buchungen, welche ohne Absage nicht wahrgenommen wurden, entgegenzutreten, bitten wir um Verständnis, dass Sie bei Terminreservierung eine Kaution hinterlegen müssen. Diese wird nur dann einbehalten, wenn Sie Ihren Termin ohne zeitgerechte Absage nicht wahrnehmen. Die Absage muss mindestens 48 Stunden vor Termin über den Absagelink in der Terminbestätigung erfolgen. Der hinterlegte Kautionsbetrag ist nur reserviert und nicht von uns eingezogen. Erfolgt die Absage aufgrund von Erkrankung, ist die Vorlage eines ärztlichen Attest erforderlich. Die Rückerstattung kann bis zu 4-8 Wochen in Anspruch nehmen und erfolgt automatisch – die Zeitspanne der Rückerstattung ist abhängig von Ihrem Kreditinstitut und individuell unterschiedlich. Für die Terminvergabe nutzen wir unseren Technologiepartner samedi. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für „samedi Payment“.

Aktuelle Corona-Informationen Wir informieren Sie in kurzfristig über Neuigkeiten rund um die Corona-Schutzimpfung. Melden Sie sich über www.spieren.de/coronainfo an.