Die Verteilung und Reihenfolge der Impfungen ist in einer Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Die Priorisierung ist wichtig und notwendig, weil zu Beginn nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen. Die Impfungen erfolgen zunächst in dafür speziell eingerichteten Impfzentren und durch sog. mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen. Die Corona-Schutzimpfung kann aktuell noch nicht in Arztpraxen erfolgen.
Corona-Impfung
Ihren Termin zur Corona-Schutzimpfung können Sie online über www.116117.de oder www.impfterminservice.de buchen. Die telefonische Terminvereinbarung ist über die Rufnummer 116 117 bzw. 0800 116 117 02 möglich. Bitte beachten Sie die Priorisierung, nur berechtigte Personen erhalten einen Termin.
Für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gibt es jeweils ein Impfzentrum. Das Impfzentrum Kreis Olpe befindet sich in Attendorn, Heggener Weg 34, 57439 Attendorn. Das Impfzentrum Siegen-Wittgenstein finden Sie in Siegen, Eiserfelder Str. 236, 57080 Siegen.
Der GKV-Spitzenverband hat den gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Fahrtkosten für das medizinisch notwendige Transportmittel für anspruchsberechtigte Versicherte für Impfungen im Impfzentrum zu übernehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anforderung einer entsprechenden Verordnung finden Sie hier.
WICHTIG
Bitte denken Sie bei Ihrem Besuch im Impfzentrum an:
- Unterlagen zur Identifizierung
Personalausweis, Reisepass, Führerschein, … - Elektronische Gesundheitskarte
Bitte auch, wenn Sie privat versichert sind - Terminbestätigung
Ausgedruckt oder auch digital - Aufklärungsunterlagen
Die Unterlagen haben Sie in der Regel per Post erhalten - Medizinische Unterlagen
Arztberichte, Allergieausweis, Informationen Ihrer behandelnden Ärzte, … - Medizinische Maske
oder auch eine FFP2-Maske. Bitte keine Stoff-Maske. - Lockere Kleidung
Am besten ein T-Shirt und darüber eine Jacke – so, dass Sie den Oberarm problemlos freimachen können. Das Impfzentrum ist beheizt.
Links mit weiterführenden Informationen:
- Coronavirus-Impfverordnung
- Aufklärung, Anamnese- und Einwilligungsbogen (RKI)
- Bundesministerium für Gesundheit
- Informationen der Landesregierung-NRW
- Informationen der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
- Zusammen gegen Corona (Bundesministerium für Gesundheit)
- Häufige Fragen und Antworten (Bundesministerium für Gesundheit)
- Wann kann sich jeder, der möchte, impfen lassen? (Bundesministerium für Gesundheit)
- Zugangs- und Verteilungsfragen (Zusammen gegen Corona)
Ärztliche Atteste für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung. Nach der Impfverordnung benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei (hohe bzw. erhöhte Priorität) ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betreffende nicht schon aufgrund seines Alters bevorzugt Anspruch hat. Wenn Sie ein Attest benötigen, klicken Sie bitte hier.
Eintrag in den Impfausweis. Wenn Sie die Corona-Schutzimpfung erhalten haben, wird diese auf der dafür vorgesehenen Impfbescheinigung eingetragen. Nach erfolgter zweiter Impfung übertragen wir diese gerne auch in Ihren Impfausweis (oder stellen einen neuen Impfausweis aus). Geben Sie Ihre Impfbescheinigung zusammen mit Ihrem Impfausweis in einem Briefumschlag ab oder werfen diesen in unseren Briefkasten. Bitte schreiben Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf den Umschlag. In der Regel können Sie die Unterlagen nach ca. 7-10 Tagen bei uns wieder abholen. Wenn wir Ihnen die Unterlagen zusenden sollen, legen Sie bitte einen frankierten Umschlag mit Ihrer Adresse dazu.
Bitte beachten Sie, dass es in NRW zwei unterschiedliche Kassenärztliche Vereinigungen mit teilweise voneinander abweichenden Regelungen gibt – die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Der Kreis Olpe und der Kreis Siegen-Wittgenstein gehören zur Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.