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Entlassmanagement

Krankenhäuser sind bereits seit 2017 verpflichtet nach Behandlung ein Entlassmanagement zu organisieren. Dies dient dem reibungslosen Übergang in die anschließende ambulante Behandlung. Vergleichbare Regelungen gelten auch für die Entlassung nach einem Reha-Aufenthalt. Zu den Leistungen des Entlassmanagements gehören:

  • Arzneimittelverordnung (Medikamente) – bis zu 7 Tage, kleinste Packungsgröße
  • Entlassungs-/Arztbericht – Krankenhausärzte müssen den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über die Therapie des Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung informieren.
  • Medikationsplan – Krankenhausärzte müssen den weiterbehandelnden Vertragsarzt rechtzeitig über Änderungen der bei Krankenhausaufnahme bestehenden Medikation informieren.
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung, AU)
  • Heilmittelverordnung – z.B. Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie, u.a.
  • Verordnung von Hilfsmitteln – z.B. Rollstuhl, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, u.a.
  • Verordnung von häuslicher Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Kurzzeitpflege
  • Verordnen von Krankenbeförderung – einmalig am Entlassungstag

Für Verordnungen im Krankenhaus gelten dieselben Regelungen wie für Vertragsärzte. Verordnungen sollen wie im vertragsärztlichen Bereich nur durch Krankenhausärzte mit abgeschlossener Weiterbildung beziehungsweise in persönlicher Vertretung erfolgen.

Nach einer Behandlung im Krankenhaus oder einer Reha möchten wir diese natürlich gerne mit Ihnen besprechen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin in der Sprechstunde – ganz einfach über www.spieren.de/termin – den Termin buchen Sie am besten, wenn Sie erfahren haben, wann Sie entlassen werden. Bitte denken Sie daran, alle Unterlagen, die Sie erhalten haben, mitzubringen (oder senden Sie uns diese über www.spieren.de/dokumente).

Weitere Informationen und Regelungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und den für die Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbänden finden Sie hier.

Das Entlassmanagement hat für Sie mehrere wichtige Vorteile:

  1. Sicherstellung der weiteren Versorgung
    Es wird sichergestellt, dass Sie nach der Entlassung nahtlos weiter versorgt werden.
  2. Vermeidung zusätzlicher Wege
    Sie müssen nicht nur wegen Verordnungen in die Praxis und reduzieren so vermeidbare Wartezeit.
  3. Information zur weiteren Behandlung
    Sie erhalten einen Entlassungs-/Arztbericht mit Informationen zum weitere Vorgehen.
  4. Kontinuierliche Medikamentenversorgung
    Sie erhalten eine Übersicht Ihrer Medikation und evtl. Änderungen.
  5. Durchgehende Therapie
    Es wird sichergestellt, dass z.B. eine begonnene Physiotherapie ohne Unterbrechung weiter erfolgen kann.
  6. Soziale Unterstützung
    Es erfolgt Hilfe bei der Organisation von sozialen Diensten, häuslicher Pflege u.a.

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