Die elektronische Patientenakte (ePA), die ab dem 15. Januar 2025 schrittweise eingeführt wird, ermöglicht eine zentrale und sichere Speicherung medizinischer Dokumente wie Befunde, Arztbriefe und Laborwerte. Die Daten werden in hochsicheren Rechenzentren gespeichert und durch Verschlüsselung sowie Monitoring-Systeme geschützt. Ein Zugriff auf die ePA ist nur mit mehreren Sicherheitsvoraussetzungen möglich, darunter ein Konnektor, eine VPN-Anbindung zur Telematikinfrastruktur und ein gültiger Praxisvertrag.
Als Patientin oder Patient behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Daten: Sie entscheiden, welche Dokumente gespeichert und wer darauf zugreifen darf. Über die ePA-App können Sie die Zugriffsrechte verwalten und die Dauer des Zugriffs anpassen, der standardmäßig für 90 Tage nach Einlesen der Gesundheitskarte gültig ist. Ältere oder papierbasierte Befunde werden nicht automatisch übertragen, sondern müssen individuell ergänzt werden.
Für sensible Daten, wie genetische Untersuchungsergebnisse oder Informationen zu psychischen Erkrankungen, ist Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Sie können der Speicherung bestimmter Informationen widersprechen. Jede Krankenkasse stellt eine eigene ePA-App bereit, bei deren Nutzung Ihre Krankenkasse unterstützend zur Seite steht.