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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA), die ab dem 15. Januar 2025 schrittweise eingeführt wird, ermöglicht eine zentrale und sichere Speicherung medizinischer Dokumente wie Befunde, Arztbriefe und Laborwerte. Die Daten werden in hochsicheren Rechenzentren gespeichert und durch Verschlüsselung sowie Monitoring-Systeme geschützt. Ein Zugriff auf die ePA ist nur mit mehreren Sicherheitsvoraussetzungen möglich, darunter ein Konnektor, eine VPN-Anbindung zur Telematikinfrastruktur und ein gültiger Praxisvertrag.

Als Patientin oder Patient behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Daten: Sie entscheiden, welche Dokumente gespeichert und wer darauf zugreifen darf. Über die ePA-App können Sie die Zugriffsrechte verwalten und die Dauer des Zugriffs anpassen, der standardmäßig für 90 Tage nach Einlesen der Gesundheitskarte gültig ist. Ältere oder papierbasierte Befunde werden nicht automatisch übertragen, sondern müssen individuell ergänzt werden.

Für sensible Daten, wie genetische Untersuchungsergebnisse oder Informationen zu psychischen Erkrankungen, ist Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Sie können der Speicherung bestimmter Informationen widersprechen. Jede Krankenkasse stellt eine eigene ePA-App bereit, bei deren Nutzung Ihre Krankenkasse unterstützend zur Seite steht.

Fragen und Antworten zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Bei unserer Informationsveranstaltung zur elektronischen Patientenakte (ePA) wurden zahlreiche Fragen gestellt. Hier finden Sie eine Sammlung dieser realen Fragen von Patientinnen und Patienten, die uns im direkten Austausch erreicht haben. Ergänzt werden sie durch klare und verständliche Antworten der Referentinnen und Referenten der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KAVWL) und der Krankenkassen. Uns ist es wichtig, auf die Anliegen und Unsicherheiten individuell einzugehen und so einen echten Bezug zu schaffen.

Wie sicher ist die elektronische Patientenakte (ePA) und betrifft die Kritik des Chaos Computer Clubs (CCC) auch meine Gesundheitsdaten?

Die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2025 eingeführt wird, bietet eine zentrale und sichere Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten. Der Chaos Computer Club (CCC) hat Schwachstellen bei der Ausgabe der SMC-B-Karten kritisiert, die den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen. Diese Schwachstellen betreffen jedoch nicht die ePA direkt. Ein Angriff ohne Hardware, HBA und weiterer Komponenten ist bisher nicht erfolgreich gewesen.

Ein Zugriff auf die ePA ist nur mit zusätzlichen Sicherheitsvoraussetzungen wie einem Konnektor, einer TI-VPN-Anbindung und einem gültigen Praxisvertrag möglich. Ihre Daten werden in hochsicheren Rechenzentren gespeichert und durch Verschlüsselung sowie Monitoring-Systeme geschützt.

In unserer Praxis achten wir besonders auf die sichere Verwahrung von Zugangsdaten, regelmäßige Updates und die Schulung unseres Teams, um Ihre Gesundheitsdaten bestmöglich zu schützen.

Zudem wurden zusätzliche zentrale Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Kann ich selbst sehen, was auf meiner elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte werden keine Gesundheitsdaten gespeichert. Die Karte dient lediglich als Zugangsschlüssel zur elektronischen Patientenakte. Ihre in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten können Sie jederzeit über die dazugehörige App einsehen. Auf Ihren Wunsch können allerdings durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt Notfalldaten auf die eGK aufgebracht werden. Weiter wird ggf. Ihre aktive Teilnahme an Disease-Management-Programmen auf die eGK aufgebracht. Diese Daten sind allerdings nicht abhängig von einer ePA.

Kann man alle Daten selbst löschen, damit sie niemand mehr einsehen kann?

Ja, Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, Daten in ihrer elektronischen Patientenakte selbstständig zu löschen. Dies können Sie in der App der elektronischen Patientenakte oder ggf. über ein Webportal Ihrer Krankenkasse vornehmen. Durch einen Widerspruch bzw. Kündigung der ePA werden die Daten natürlich auch gelöscht. Nach einer erfolgten Löschung der Daten können diese nicht wieder hergestellt werden.

Kann ich schon vor dem Start Daten hochladen?

Nein, Daten können erst nach der Aktivierung der elektronischen Patientenakte durch Ihre Krankenkasse und nach Ihrer Zustimmung hochgeladen werden.

Wie kommen Medikamente, die nicht auf einem eRezept verordnet wurden, in die elektronische Patientenakte?

Medikamente, die nicht über ein eRezept verordnet wurden, können manuell durch Sie selbst oder Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt in die elektronische Patientenakte eingetragen werden. Apotheken können ebenfalls Informationen beisteuern, wenn Sie dies erlauben.

Ab wann werden Bilddaten (Röntgen, MRT, CT) in die elektronische Patientenakte hochgeladen?

Bilddaten können in der ersten Version als PDF-Dateien in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden. Die direkte Speicherung in speziellen Bildformaten wird erst mit zukünftigen Versionen der elektronischen Patientenakte möglich sein, deren Einführung in den nächsten Jahren geplant ist.

Privatpatientinnen und Privatpatienten haben keine oder nur teilweise eine elektronische Gesundheitskarte. Wie läuft das ab?

Einige Privatpatientinnen und Privatpatienten besitzen eine elektronische Gesundheitskarte, die von ihrer privaten Krankenkasse ausgegeben wurde. In diesen Fällen kann die elektronische Patientenakte wie bei gesetzlich Versicherten genutzt werden. Für Privatpatientinnen und Privatpatienten ohne elektronische Gesundheitskarte bieten private Krankenkassen oft eigene Lösungen für die elektronische Patientenakte an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an Ihre Krankenkasse.

Gibt es eine zusätzliche Karte für die elektronische Patientenakte?

Nein, die elektronische Patientenakte wird über Ihre bestehende elektronische Gesundheitskarte gesteuert. Eine zusätzliche Karte ist nicht erforderlich.

Wenn ich die Krankenkasse wechsle, wo sind dann meine Daten?

Die Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte werden bei einem Wechsel der Krankenkasse übertragen, wenn Sie dies wünschen. Sie entscheiden, ob die Daten übernommen werden sollen.

Welche App benötige ich für die elektronische Patientenakte?

Sie benötigen die offizielle App Ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte. Diese können Sie im jeweiligen App-Store herunterladen.

Richtet mir meine Krankenkasse die App für die elektronische Patientenakte auf meinem Handy ein?

Die Krankenkasse stellt die App für die elektronische Patientenakte zur Verfügung. Die Einrichtung auf Ihrem Handy erfolgt jedoch durch Sie selbst. Bei Bedarf können Sie Unterstützung anfordern. Mitarbeitende der Krankenkassen dürfen maximal verbal unterstützen – eine aktive Einrichtung (z. B. durch das in die Hand nehmen eines mobilen Endgerätes) ist datenschutzrechtlich ausdrücklich verboten.

Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte verliere?

Beim Verlust der elektronischen Gesundheitskarte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Die Daten in der elektronischen Patientenakte bleiben sicher gespeichert und sind durch Ihre persönliche PIN geschützt.

Einige private Krankenkassen stellen elektronische Patientenakten zur Verfügung, die nicht über die Telematikinfrastruktur laufen. Ist das für die Zukunft geplant?

Aktuell gibt es parallele Lösungen für gesetzlich und privat Versicherte. Eine einheitliche Integration der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten wird diskutiert, ist aber noch nicht konkret umgesetzt.

Sind sensible Daten sicher vor Fremdzugriff?

Ja, die elektronische Patientenakte ist durch moderne Verschlüsselungstechnologien und die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte gesichert. Sie allein bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Daten hat.

Was hat es mit Berichten zu Hackerangriffen auf die elektronische Patientenakte auf sich?

Bisher gibt es keine bestätigten Fälle von erfolgreichen Angriffen auf die elektronische Patientenakte. Die Systeme unterliegen strengen Sicherheitsstandards und regelmäßigen Prüfungen.

Was passiert bei anonymen Krankenscheinen? Wie verträgt sich das mit der Speicherung und der Datenschutz-Grundverordnung?

Anonyme Krankenscheine können nicht in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden, da die elektronische Patientenakte personalisiert ist und an Ihre Versichertennummer gekoppelt wird. Die Datenschutz-Grundverordnung regelt, dass Daten nur mit Ihrer Zustimmung gespeichert werden dürfen.

Wenn man eine Zweitmeinung einholt, erfahren beide Ärztinnen bzw. Ärzte davon?

Nein, beide Ärztinnen bzw. Ärzte erfahren nur von der Zweitmeinung, wenn Sie diese Informationen aktiv in der elektronischen Patientenakte freigeben. Ansonsten bleibt dies privat. Man kann die Daten verbergen bzw. den Zugriff auf die Daten einschränken. Tut man dies nicht, sind die Daten sichtbar.

Wo bleibt das Gespräch mit der Ärztin bzw. dem Arzt?

Das Gespräch zwischen Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten bleibt weiterhin der zentrale Bestandteil der Versorgung. Die elektronische Patientenakte dient als unterstützendes digitales Tool, um den Austausch von Informationen zu erleichtern.

Wenn ich meine Dokumente bei der Krankenkasse scannen lasse, muss meine elektronische Gesundheitskarte stecken?

Wenn Dokumente durch die Krankenkasse in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden sollen, ist das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte nicht notwendig. Die Krankenkasse erledigt dies über die Ombudsstelle.

Kann jedes Handy die elektronische Gesundheitskarte lesen?

Das Smartphone muss NFC unterstützen. Ein Lesegerät ist nur für den sogenannten Desktop Client erforderlich.

Welches Lesegerät ist nötig?

Ein NFC-fähiges Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone kann für die Nutzung der elektronischen Patientenakte und das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte verwendet werden.

Funktioniert die elektronische Gesundheitskarte mit NFC?

Ja, die neue Generation der elektronischen Gesundheitskarte unterstützt NFC und kann mit entsprechenden Geräten genutzt werden.

Bis wann hat man Zeit, der Nutzung der ePA zu widersprechen?

Bis zum 14.01.2025 hat man die Möglichkeit, der initialen Anlage einer ePA zu widersprechen. Bei einem Widerspruch nach dem 14.01.2025 werden die Akten nach Beendigung der initialen Aktenanlage (voraussichtlich 15.02.2025) gelöscht. Die Akten werden nach Anlage direkt aktiviert. Hier braucht der Versicherte nichts zu tun.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Falls Sie noch offene Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA) haben, können Sie uns diese gerne direkt stellen. Nutzen Sie dafür das folgende Formular. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

Stelle Sie Ihre Frage zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Bitte tragen Sie Ihren Namen ein, wir unterstützen Sie bei der Fragestellung.

Auf einen Blick – die elektronische Patientenakte (ePA):

Vorteile

  • Mehr Überblick
    Gesundheitsdaten liegen digital vor und sind jederzeit einsehbar.
  • Übersicht über Medikamente
    Die digitale Medikamentenliste reduziert das Risiko von Wechselwirkungen und erleichtert die Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln.
  • Ortsunabhängiger Zugriff
    Befunde und Medikationsdaten jederzeit und überall per ePA-App einsehbar.
  • Zeitersparnis und Vermeidung von Doppeluntersuchungen
    Alle beteiligten Leistungserbringer haben Zugriff auf die Krankengeschichte.
  • Kontrolle der Zugriffsrechte
    Sie verwalten selbst, wer auf Ihre Daten zugreifen darf.
  • Automatische Integration von Daten
    Wichtige Dokumente werden automatisch in die ePA aufgenommen.
  • Hohe Datensicherheit
    Die Daten sind auf sicheren Servern in Deutschland gespeichert und entsprechen europäischen Datenschutzstandards.
  • Option für Vertretung
    Sie können eine Person Ihres Vertrauens für die Verwaltung Ihrer ePA benennen.

Die ePA kompakt

  • Datenkontrolle
    Sie entscheiden, welche Dokumente gespeichert und wer darauf zugreifen kann.
  • Datenspeicherung
    Nur Befunde aus der aktuellen Behandlung werden gespeichert, keine automatischen Übertragungen.
  • Arztaustausch
    Arztbriefe und Befunde bleiben Bestandteil des direkten Austauschs.
  • Sensible Daten
    Schriftliche Einwilligung für genetische Untersuchungen; Widerspruch bei psychischen Erkrankungen möglich.
  • ePA-App
    Fragen zur Bedienung richten Sie bitte an Ihre Krankenkasse.
  • Zugriffsrechte
    Änderungen nur durch Patienten oder mit Unterstützung der Krankenkasse.
  • Datenverwaltung
    Daten können gelöscht oder verborgen werden.
  • Widerspruch
    Einschränkung der Unterstützung bei der Erkennung schwerwiegender Erkrankungen.

Wir informieren Sie per eMail zur ePA, zu aktuellen Themen aus der Praxis und rund um die Medizin. Melden Sie sich bitte mit Ihren Daten an.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auch beim Bundesministerium für Gesundheit.