Hier finden Sie Informationen zum eRezept, aufgrund der Veränderungen und Weiterentwicklungen werden diese Informationen im Verlauf ergänzt und aktualisiert.
eRezept
Was ist ein eRezept?
Das eRezept ist das digitale Rezept mit QR-Code. Das eRezept kann über verschiedene Wege genutzt werden. Sie können entscheiden, ob Sie Ihr eRezept per Smartphone über eine sichere eRezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen, ob Sie das eRezept durch Stecken Ihrer Versicherungskarte (eGK) in der Apotheke einlösen wollen oder ob Ihnen ein Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden sollen.
Wie erhalte ich ein eRezept?
Wir stellen regelhaft eRezepte aus – Sie bestellen Ihre Medikamnete wie gewohnt über www.spieren.de/rezept. Das eRezept soll eigentlich voll digital zu Ihnen kommen, d.h. ohne einen Ausdruck auf Papier. Aktuell gibt es aber leider noch Probleme bei den Apps und den Krankenkassen, daher drucken wir eRezepte aus. Sie können von Ihrem eRezept ein Foto machen und dies an Ihre Apotheke senden, Sie müssen nicht zwingend zur Apotheke fahren.
Seit 1. Juli 2023 kann ein eRezept auch durch Stecken der Versicherungskarte in der Apotheke eingelöst werden. Dies ist ein zusätzlicher Weg. Das Einlösen des eRezeptes erfolgt durch Einstecken der Versicherungskarte in das Kartenlesegerät in der Apotheke. So kann die Apotheke das eRezept aus dem sog. eRezept-Fachdienst abrufen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig. Sie benötigen hierfür auch keine neue Versicherungskarte, sofern das Einlesen in der Praxis ohne Probleme funktioniert. Es ist es leider weiterhin erforderlich, dass Ihre Versicherungskarte vor Erstellung eines Rezeptes eingelesen werden muss, ggf. ist auch eine Videosprechstunde möglich.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, Ihr eRezept auch per eMail bzw. eMail-Benachrichtigung zu erhalten oder an eine Apotheke zu senden – hier gibt es Bedenken der Datenschützer, so dass dies nicht regelhaft möglich ist. Sie können uns Ihren persönlichen Wunsch der digitalen Zustellung jedoch über www.spieren.de/mailok mitteilen.
Wofür kann ein eRezept ausgestellt werden?
Neben dem eRezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.
Muss die Versicherungskarte noch eingelesen werden?
Aktuell muss die Versicherungskarte (elektronische Gesundheitskarte [eGK]) weiterhin in der Praxis eingelesen werden – wir sind zu diesem Vorgehen leider immer noch verpflichtet.
Um Ihnen den Nachweis Ihres aktuellen Versicherungsschutzes zu vereinfachen, haben Sie die Möglichkeit uns Ihren Versicherungsnachweis in Form von aktuellen Fotos der Versicherungskarte (eGK) oder einer Bestätigung der Versicherung online zu übermitteln – dies ist ganz einfach über www.spieren.de/egk möglich.
Wird das eRezept auf der Gesundheitskarte gespeichert?
Nein. Dies wird nie der Fall sein. Jedoch ist es seit 1. Juli 2023 möglich, ein eRezept auch durch Stecken der Versicherungskarte in der Apotheke einzulösen. Dies ist ein zusätzlicher Weg für gesetzlich Versicherte. Das Einlösen des eRezeptes erfolgt durch Einstecken der Versicherungskarte in das Kartenlesegerät in der Apotheke. So kann die Apotheke das eRezept aus dem sog. eRezept-Fachdienst abrufen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig. Sie benötigen hierfür auch keine neue Versicherungskarte, sofern das Einlesen in der Praxis ohne Probleme funktioniert. Es ist es leider weiterhin erforderlich, dass Ihre Versicherungskarte vor Erstellung eines Rezeptes eingelesen werden muss, ggf. ist auch eine Videosprechstunde möglich.
Gibt es eRezepte auch für Privatversicherte?
Das eRezept wird seit Herbst 2023 auch für Privatversicherte schrittweise eingeführt, jedoch ist die Verfügbarkeit aktuell noch nicht für alle privat versicherten Patientinnen und Patienten gewährleistet.
Warum gibt es auf dem eRezept mehrere QR-Codes?
Auf dem eRezept finden Sie mehrere QR-Codes. Der große QR-Code ist ein sogenannter Sammelcode zum Einlösen aller Verordnung. Die kleineren QR-Codes stehen jeweils für ein einzelnes Arzneimittel. So haben Sie die Möglichkeit das Rezept auch teilweise einzulösen bzw. die jeweils verordneten Arzneimittel auch in unterschiedlichen Apotheken abzuholen. Der kleinste QR ist ein Link zur eRezept-App.
Wie wird das eRezept an die eRezept-App übermittelt?
Für die Übermittlung des eRezepts an die eRezept-App wird die sichere Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI ist das sichere Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet, so dass die an der Versorgung Beteiligten besser und schneller miteinander kommunizieren können.
Muss das eRezept im Original auf Papier vorliegen?
Nein. Um das eRezept einzulösen, benötigt die Apotheke den entsprechenden QR-Code. Dieser kann z.B. in Form eines Fotos übertragen werden. Oder Sie nutzen die eRezept-App. Wenn Sie die eRezept-App bereits nutzen und Ihre Versicherungskarte bzw. Krankenversicherung damit verbunden haben, dann senden wir Ihnen Ihr Rezept auch gerne direkt an die eRezept-App.
Mit welchen Apps kann ich das eRezept nutzen?
Die eRezept-App der gematik ist die einzige App am Markt, die auf den Fachdienst in der Telematikinfrastruktur zugreifen darf. Also können neue eRezepte nur über diese App empfangen werden. Digital empfangene Rezepte können in der eRezept-App dann digital über die eRezept-App an eine Apotheke zugewiesen werden. In der App der gematik werden alle Apotheken in Deutschland wettbewerbsneutral dargestellt.
Wo erhalte ich die eRezept-App?
Die App „Das E-Rezept“ gibt es bereits bei Google Play (Android), in der AppGallery (Android auf Huawei-Geräten) und im App Store von Apple (iOS): Download bei Apple, Download bei Google oder Download bei Huawei.
Laut Apotheke ist mein eRezept ungültig, was kann ich tun?
Das eRezept bzw. der jeweilige QR-Code wird gesperrt, sobald eine Apotheke diesen bearbeitet hat. Wenn Sie Ihre eRezept dann in einer anderen Apotheke einlösen wollen, ist dies nicht mehr möglich. Die Sperre ist sinnvoll, um Mißbrauch mit bereits eingelösten eRezepten zu vermeiden. Sofern Ihr Rezept gesperrt ist, Sie aber das Arzneimittel nicht bekommen haben, sprechen Sie bitte die entsprechende Apotheke an, diese kann den QR-Code wieder freigeben.
Quellen: BMG, gematik