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Seit 01.01.23 können sich #Ehepartner in medizinischen Notsituationen auch ohne #Patientenverfügung oder #Vorsorgevollmacht gegenseitig #vertreten und die #Gesundheitssorge des jeweiligen Partners übernehmen.

Die #Notvertretung scheidet allerdings aus, wenn die Ehepartner #getrennt leben, dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der erkrankte Partner die Vertretung durch den anderen ablehnt, dem Arzt eine Vorsorgevollmacht oder ein vergleichbares Dokument bekannt ist oder vorliegt oder ein Gericht einen #Betreuer bestellt hat.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine #Patientenverfügung zu erstellen. Gerne sind wir dabei behilflich, sprechen Sie uns an!

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