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Arztpraxis Spieren & Kollegen - Hausarztpraxis - 283689331 5109810779114131 8224131562316498540 n.jpg?stp=dst jpg p526x296& nc cat=101&ccb=1 7& nc sid=8bfeb9& nc ohc=wmfG04b3KpIAX YLyHV& nc ht=scontent dus1 1

Tabletten (gibts auch) vom Krankenhaus!

Krankenhäuser können (weiterhin) für einen längeren Zeitraum nach der #Entlassung aus dem #Krankenhaus zum Übergang in die ambulante #Versorgung Leistungen veranlassen beziehungsweise Bescheinigungen ausstellen. Konkret sind es jetzt 14 Tage.

Dabei geht es um folgende #Leistungen: #AU-Bescheinigung, häusliche #Krankenpflege, #Hilfsmittel, #Soziotherapie, Spezialisierte Ambulante #Palliativversorgung (SAPV) sowie #Heilmittel. Hier wurde die 12-Kalendertage-Frist, bis zu der die vom Krankenhaus verordnete #Heilmittelbehandlung abgeschlossen sein muss, auf eine 21-Kalendertage-Frist erweitert.

#Arzneimittelrezepte: Bei der #Verordnung von Arzneimitteln im #Entlassmanagement hat der G-BA die Begrenzung auf eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen ausgesetzt.

Für sonstige Produkte wie #Blutzuckerstreifen oder #Verbandmittel dürfen Rezepte für den Bedarf von bis zu 14 Tagen ausgestellt werden.

Die Erweiterung der Regelungen im Rahmen des üblichen #Entlassmanagement gilt (zunächst) bis 25. November 2022.

#entlassmanagement #entlassung #entlassungsmanagement #rezept #medikament #krankengymnastik #tabletten

Quelle: KBV (https://www.kbv.de/html/themen_53751.php)