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Verkehrsmedizin

Die Verkehrsmedizin befasst sich mit der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und dient zur Feststellung der Eignungsvoraussetzungen, die eine gefahrlose Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr gewährleisten.

Für die Fahrerlaubnis der Klassen A (früher Klasse I), B (Früher Klasse III), BE (früher in Klasse III) ist lediglich ein „Sehtest“ und die Teilnahme am Kurs „Erstmaßnahmen am Unfallort“ Voraussetzung.

Personen, die ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen und/oder einen PKW zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Personen (alle Klassen D und C) führen wollen, müssen sich einer ärztlichen (und augenärztlichen) Untersuchung unterziehen. Ab dem 50. Lebensjahr sind bei den Klassen D auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung mit Reaktionstestung erforderlich.

Als zugelassene Verkehrsmedizinische Prüfstelle führen wir die Untersuchungen zur Erlangung und Verlängerungen der Führerscheinklassen aller C- und D-Klassen durch. Die Untersuchung der Sehfähigkeit und die medizinisch-psychologischen Untersuchungen mit Reaktionstestung (ab dem 50. Lebensjahr bei Klasse D) erfolgen bei einem hierfür zugelassenen Augenarzt bzw. einer zugelassenen Prüfstelle.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich teilweise um individuelle Gesundheits-Leistungen (iGeL), für die zusätzliche Kosten entstehen können.